Ausstellung verlängert bis zum 12. September 2021

„Purpurschnecke und Färberwaid“ heißt die neue Ausstellung im Haus der Seidenkultur (HdS). Gezeigt wird die spannende Entwicklung der Textilfärberei; angefangen von ersten Farbexperimenten in der Jungsteinzeit über die historische Farbküche des Mittelalters bis hin zu den ersten synthetisch hergestellten Farbstoffen ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Vernissage wird am Sonntag 23. August ab 11 Uhr live im Internet übertragen.

Die Signalwirkung kunstvoller Farbmischungen gibt bereits das Ausstellungs-Logo wieder, wo das dominante Rot der Purpurschnecke immer mehr vom Blau der Färberwaid-Pflanze annimmt. Aus dem Färberwaid wurde in Deutschland das Indigoblau gewonnen. „Erst an der Luft oxidiert der Farbstoff und wird langsam blau“ erklärt Kuratorin Dr. Ulrike Denter, die selbst lange Jahre in der Textilforschung gearbeitet hat.

Im Focus der Ausstellung sind angewandte Farbtechniken, aus denen verschiedene Berufsgruppen hervorgingen. Die Palette reicht vom Schwarzfärber über den Leinwand- und Tuchfärber bis hin zum Schönfärber. Mit der Zeit entwickelten sich aus den einzelnen Gruppen eigene Zünfte, die jeweils individuelle Wappen mit spezifischen Motiven hatten.

Aber auch die Schattenseiten des im wahrsten Sinne des Wortes „schmutzigen Geschäfts“ hat Denter beleuchtet. So wurden die Färber häufig selbst als unrein angesehen, weil sie mit übelriechenden Substanzen, wie Urin und Kuhdung, umgingen.

Ursprünglich waren die Färber als Lohnwerker für die tuchverarbeitenden Zünfte tätig und somit strengen Regelungen unterworfen. Denter: „Hohe Strafen waren die Folge, wenn eine Färbung nicht den geforderten Qualitätsansprüchen genügte. Dies ging bis hin zum Abhacken einer Hand.“

Ein Highlight der Ausstellung ist das Fragment einer koptischen Tunika, ein ägyptisches Textilstück, das aus der Zeit des 7. Jahrhunderts (n. Chr.) stammt. Durch einen glücklichen Umstand gelangte die Grabbeigabe als Schenkung in den Besitz des Museums an der Luisenstraße 15, wo „Purpurschnecke und Färberwaid“ am Sonntag, 23. August ab 13 Uhr zu sehen sind.

Die Vernissage wird ab 11 Uhr als Live-Stream im Internet übertragen. „Wenn Corona bedingt nur wenige Leute ins Museum kommen können, kommen wir halt zu den Besuchern“, freut sich HdS-Sprecher Dieter Brenner über die Premiere einer Live-Übertragung, die von der Sparkasse Krefeld gesponsert wird.

Musikalische Höhepunkte letztjähriger HdS-Veranstaltungen werden im Rahmenprogramm der Vernissage zu sehen und zu hören sein. Ein Genuss, den sich auch Oberbürgermeister Frank Meyer nicht entgehen lässt, der live im HdS mit dabei sein wird.

Wer ebenfalls das Direktgeschehen verfolgen möchte, der findet seine „Eintrittskarte“ im Internet unter folgenden Links

https://youtu.be/DKWEy-n_x8g

oder

https://www.youtube.com/channel/UC2hqWhf78m34FcSxWqrngIw/live

Die neue Ausstellung wird bis zum 12. September 2021 gezeigt. Und zwar während der Öffnungszeiten des Museums von mittwochs bis freitags in der Zeit von jeweils 15 bis 18 und sonntags von 13 bis 17 Uhr. Anmeldungen zum Wunschtermin werden unter Telefon 02151-9345355 oder per Mail entgegengenommen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Das Logo der Ausstellung zeigt wie das Rot der Purpurschnecke kontrastreich in ein Indigo-Blau übergeht.
HdS-Graphik: Ilka Neumann

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Im Färbergarten vom Haus der Seidenkultur wurde jetzt ein Schaukasten mit Infos über Pflanzen angebracht, die einst für die Gewinnung von Textilfarben benötigt wurden.

HdS-Foto: Brenner

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Die unterschiedlichsten Zünfte der Färber hatten jeweils ihr eigenes Wappen.

HdS-Foto: Brenner

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Präsentation und Erhalt des alten Handwerks

Mingei ist ein Horizon2020 Projekt mit dem Ziel, sowohl die materiellen wie auch immateriellen Aspekte von alten Handwerken zu digitalisieren und das entsprechende Wissen zu übertragen. Dies bezieht sich auf die Darstellung, Erhaltung und Zugänglichkeit des Handwerks als Kulturerbe. Alte Handwerke umfassen materielle Artefakte, Werkstoffe und Werkzeuge sowie immaterielle Dimensionen wie Fingerfertigkeit, Geschick und die Beziehung zwischen dem Meister und dem Lehrling. Diese Dimensionen beinhalten traditionelle und kulturell kennzeichnende Elemente der Ausübung, Innovation und künstlerischer Gestaltung innerhalb der Handwerksgemeinschaften. Gleichzeitig sind sie Teil der Geschichte und der Wirtschaft der Gegenden und Gesellschaften, in denen sie erfolgreich sind.

 

Mingei is a Horizon 2020 project that aims to digitise and transfer knowledge about both the tangible and intangible aspects of crafts. This covers the representation, preservation, and accessibility of craft as cultural heritage. Crafts include tangible artefacts, materials, and tools, as well as intangible dimensions, such as dexterity, skill, and the relationship between master and apprentice. These dimensions involve traditional and culturally identifying elements of the communities of practice, innovation, and artistic creation. At the same time, they are part of the history and economy of the areas and societies in which they flourish.

 

Mingei is een Horizon2020-project met als doel zowel de materiële als immateriële aspecten van oude ambachten te digitaliseren alsmede de overdracht van de juiste kennis. Dit met betrekking tot de representatie, het behoud en de toegankelijkheid van het handwerk als cultureel erfgoed. Oude ambachten omvatten materiaalartefacten, grondstoffen en gereedschappen, evenals immateriële dimensies zoals behendigheid, vaardigheid en de relatie tussen de meester en de leerling. Deze dimensies omvatten traditionele en cultureel onderscheidende elementen van de oefening, innovatie en artistiek ontwerp binnen de ambachtelijke gemeenschappen. Tegelijkertijd maken ze deel uit van de geschiedenis en het verhaal van de economie van de regio’s en samenlevingen waarin ze succesvol zijn. 

 

 

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Satzung Förderverein Haus der Seidenkultur Paramentenweberei Hubert Gotzes e.V.

§ 1 Name und Sitz
Der "Förderverein Haus der Seidenkultur Paramentenweberei Hubert Gotzes e.V."
mit dem Sitz in Krefeld hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.).

§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist es, das kulturhistorische, technische Denkmal Paramentenweberei
(Hubert) Gotzes“ - Maus, Krefeld, Luisenstrasse 15, zu erhalten und zu sichern sowie eine museale Nutzung, aber auch eine Ausbildung an den alten Webstühlen zu ermöglichen. Damit ist gleich die Möglichkeit verbunden Krefeld als die
„Stadt wie Samt und Seide“ zu repräsentieren.
Um das Erreichen dieser Ziele zu gewährleisten, strebt der Verein die Zuteilung öffentlicher Mittel und privater Spenden an, die ausschließlich dem genannten Zwecke zu Gute kommen sollen.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person ab 16 Jahren werden, die ihren Beitritt schriftlich erklärt, die Satzung anerkennt und den Mitgliedsbeitrag zahlt. Auch juristische Personen (Vereine, Körperschaften usw.) können Mitglied werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt aus dem Verein schriftlich erklären. Eingezahlte Beiträge oder Spenden sind weder ganz noch in Teilen rückzahlbar. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod.
Mitglieder, die trotz zweimaliger Aufforderung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, dem Zweck des Vereins zuwiderhandeln oder dessen Ansehen schädigen, können schriftlich durch den Vorstand ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist eine Berufung an die nächste Mitgliederversammlung möglich.

§ 5 Finanzmittel
Die Beitragssätze werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
• Die Mitgliederversammlung
• Der Vorstand
• Kuratorium, Beirat, Ausschuss

§ 7 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Hierzu lädt der Vorstand unter Wahrung einer Frist von drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung ein. Anträge von Mitgliedern müssen mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet, bei Abwesenheit aller Vorstandsmitglieder wird ein Versammlungsleiter gewählt. Eine evtl. fällige Wahl des Vorstandes wird von einem der anwesenden Mitglieder geleitet.
Auf der jährlichen Mitgliederversammlung werden der Tätigkeitsbericht des Vorstandes und der Kassenbericht vorgelegt. Sollte die Mitgliederversammlung die Entlastung entsagen, sind zwei Kassenprüfer zu wählen, die den Mitgliedern nach Abschluss der Prüfungshandlungen unverzüglich einen Bericht erstatten sollen.
Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Nichtanwesende Mitglieder können ihre Stimme schriftlich auf ein anderes Mitglied übertragen.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.
Über jede Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Beschlussprotokoll zu verfassen. Dieses
ist vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung einzeln und mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Wiederwahl ist möglich.
Die Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird jedoch vereinbart, dass der Verein gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden allein, bei dessen Verhinderung von den übrigen Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten wird.
Der Vorstand ist berechtigt, sich im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes durch Zuwahl selbst zu ergänzen. Zugewählte Vorstandsmitglieder treten in den Dreijahres-Turnus des Vorstandes ein.
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Ihnen werden nur Auslagen erstattet, die durch Beschluss der Vereinsorgane veranlasst worden sind.

§ 9 Kuratorium, Beirat, Ausschuss
Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit Kuratorium, Beirat und Ausschüsse einsetzen. Aufgabe von Kuratoren ist es, als Patron, Schirmherr oder Juror behilflich zu sein.
Aufgabe eines Beirats ist die Beratung des Vorstandes im Vereinsmanagement sowie in allen Aufgaben, die sich in der Erfüllung des Vereinszweckes stellen.
Ausschüsse dienen zeitlich befristeten Sonderaufgaben, die neben der üblichen Vorstandstätigkeit eine unzumutbare Belastung auslösen.
Kuratoren und Mitglieder vom Beirat und Ausschüssen werden durch den Vorstand berufen. Die Vereinmitglieder können dem Vorstand Besetzungsvorschläge machen, die für den Vorstand nicht bindend sind.
Die beschriebenen Gremien haben jeweils mindestens drei Mitglieder. Der Vorstand wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Für die Gremien kann eine Geschäftsordnung erlassen werden.

§ 10 Änderung der Satzung
Änderungen der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung. Hierfür ist die Zustimmung von mindestens Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

§ 11 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Das Vereinsvermögen fällt bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zweckes nach Abdeckung bestehender Verpflichtungen an die Stadt Krefeld zum Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung.

Krefeld, 24. November 2004

Download der Satzung als PDF

 

 

 

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